Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gamma Film GmbH; Gebhardt Productions GmbH - BWB/Z-5691 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gamma Film GmbH; Gebhardt Productions GmbH

BWB/Z-5691

01.10.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Gamma Film GmbH, eine Tochtergesellschaft der Beta Film GmbH, beabsichtigt, 50,8% der Geschäftsanteile der Gebhardt Productions GmbH zu erwerben.

 

Geschäftszweig: TV- und Filmproduktionen

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.10.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.10.2021 weggefallen.

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