Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Gamma Film GmbH; Gebhardt Productions GmbH
BWB/Z-5691
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.10.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Gamma Film GmbH, eine Tochtergesellschaft der Beta Film GmbH, beabsichtigt, 50,8% der Geschäftsanteile der Gebhardt Productions GmbH zu erwerben.
Geschäftszweig: TV- und Filmproduktionen
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.10.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.10.2021 weggefallen.