Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

888 Holdings plc; William Hill Limited - BWB/Z-5689 | Bundeswettbewerbsbehörde

888 Holdings plc; William Hill Limited

BWB/Z-5689

01.10.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

888 Holdings plc, Gibraltar, beabsichtigt, sämtliche Geschäftsaktivitäten, die William Hill Limited, Vereinigtes Königreich, außerhalb der USA entfaltet, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Spiel-, Wett- und Lotteriewesen

Betroffener Geschäftszweig: R - Kunst, Unterhaltung und Erholung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.10.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.10.2021 weggefallen.

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