Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Roche Holding AG; TIB Molbiol Gruppe - BWB/Z-5687 | Bundeswettbewerbsbehörde

Roche Holding AG; TIB Molbiol Gruppe

BWB/Z-5687

30.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Roche Holding AG, Schweiz, beabsichtigt den indirekten Erwerb, über zwei von ihrallein kontrollierte Tochterunternehmen (Roche Deutschland Holding GmbH, Deutschland, und Roche Molecular Systems Inc., USA), von 100% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über jedes Unternehmen der TIB Molbiol Group.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.10.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.10.2021 weggefallen.

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