Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Exponent Private Equity LLP; Gilde Buy-Out Partners B.V.; Horizon Midco Limited; Pixel Acquisitions B.V. - BWB/Z-5686 | Bundeswettbewerbsbehörde

Exponent Private Equity LLP; Gilde Buy-Out Partners B.V.; Horizon Midco Limited; Pixel Acquisitions B.V.

BWB/Z-5686

30.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Exponent Private Equity LLP (London / Vereinigtes Königreich) und Gilde Buy-Out Partners B.V. (Utrecht / Niederlande) beabsichtigen die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft. Exponent Private Equity LLP wird ihre indirekt allein kontrollierte Tochtergesellschaft Horizon Midco Limited

London / Vereinigtes Königreich) und Gilde Buy-Out Partners B.V. wird ihre indirekt allein kontrollierte Tochtergesellschaft Pixels Acquisitions B.V. (Amsterdam / Niederlande) in das gemeinsame Unternehmen einbringen. Exponent Private Equity LLP und Gilde Buy-Out Partners B.V. werden jeweils nicht-kontrollierende Beteiligungen von mehr als 25% der Anteile am Unternehmen erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von personalisierten Fotoprodukten.

Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.10.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.10.2021 weggefallen.

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