Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

iMedia Brands, Inc.; 123tv Invest GmbH - BWB/Z-5680 | Bundeswettbewerbsbehörde

iMedia Brands, Inc.; 123tv Invest GmbH

BWB/Z-5680

23.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

iMedia Brands, Inc. (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft SCUR-Alpha 1359 GmbH (die in iMedia&123tv Holding GmbH umbenannt werden wird), eingetragen im Handelsregister vom Amtsgericht München unter HRB 267579, alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über (i) 123tv Invest GmbH, (ii) 123tv Holding GmbH, (iii) 1-2-3 tv Beteiligungs GmbH, (iv) 1-2-3 tv GmbH und (v) 1-2 play GmbH (alle in Deutschland) zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.10.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.10.2021 weggefallen.

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