Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ZECH Bau Austria GmbH; Implenia Baugesellschaft mbH - BWB/Z-5677 | Bundeswettbewerbsbehörde

ZECH Bau Austria GmbH; Implenia Baugesellschaft mbH

BWB/Z-5677

21.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ZECH Bau Austria GmbH, Wien, Österreich beabsichtigt den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände des Geschäftsbereichs Hochbau der Implenia Baugesellschaft mbH, Wien, Österreich.

 

Betroffener Geschäftszweig: Bau von Gebäuden

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.10.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.10.2021 weggefallen.

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