Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Alpla Holding GmbH; UPT United Polymer Trading AG; SC Ecohelp SRL
BWB/Z-5674
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Alpla Holding GmbH, Hard, Österreich (indirekt über eine neu gegründete Beteiligungsgesellschaft), UPT United Polymer Trading AG, Kreuzlingen, Schweiz, und SC Ecohelp SRL, Targu Mures, Rumänien, beabsichtigten die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Bereich PET-Recycling in Targu Mures, Rumänien.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.10.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.10.2021 weggefallen.