Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Alpla Holding GmbH; UPT United Polymer Trading AG; SC Ecohelp SRL - BWB/Z-5674 | Bundeswettbewerbsbehörde

Alpla Holding GmbH; UPT United Polymer Trading AG; SC Ecohelp SRL

BWB/Z-5674

20.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Alpla Holding GmbH, Hard, Österreich (indirekt über eine neu gegründete Beteiligungsgesellschaft), UPT United Polymer Trading AG, Kreuzlingen, Schweiz, und SC Ecohelp SRL, Targu Mures, Rumänien, beabsichtigten die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Bereich PET-Recycling in Targu Mures, Rumänien.

 

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Kunststoffen in Primärformen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.10.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.10.2021 weggefallen.

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