Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ADCURAM BETA Holding GmbH; Fertighaus-Gruppe
BWB/Z-5673
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 100% der Anteile und alleiniger Kontrolle an der (i) Streif GmbH, Weinsheim, an der (ii) STREIF Haus GmbH, Weinsheim, an der (iii) Gamma-Projekt GmbH, Weinsheim, an der (iv) FHT Fertig-Haustechnik GmbH, Weinsheim sowie an der (v) FH-Montagen GmbH, Großmehring durch ADCURAM BETA Holding GmbH, München von der DGHL GmbH, Weinsheim und der V & C GmbH, Minden.
Betroffener Geschäftszweig: Fertighaus- und Hallenerzeugung
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.10.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.10.2021 weggefallen.