Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Arkema SA; Klebstoffgeschäfts von Ashland LLC - BWB/Z-5670 | Bundeswettbewerbsbehörde

Arkema SA; Klebstoffgeschäfts von Ashland LLC

BWB/Z-5670

17.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Arkema SA, Frankreich, beabsichtigt den indirekten Erwerb bestimmter Vermögenswert und die Übernahme bestimmter Verbindlichkeiten des Klebstoffgeschäfts von Ashland LLC, USA.

 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.10.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.10.2021 weggefallen.

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