Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Landgenossenschaft Ennstal - Landmarkt KG; F. Almauer Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-5668 | Bundeswettbewerbsbehörde

Landgenossenschaft Ennstal - Landmarkt KG; F. Almauer Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-5668

16.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Landgenossenschaft Ennstal - "Landmarkt" KG, Stainach-Pürgg, beabsichtigt, das Unternehmen der F. Almauer Gesellschaft m.b.H., Steyr, zu erwerben. Als Folge dieses Zusammenschlussvorhabens wird die Landgenossenschaft Ennstal - "Landmarkt" KG die alleinige Kontrolle über das Unternehmen der F. Almauer Gesellschaft m.b.H. erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.10.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.10.2021 weggefallen.

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