Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DER Touristik Hotels & Resorts GmbH; DR Hospitality GmbH & Co. KG und DR Hospitality Verwaltungsgesellschaft mbH; Deutsche Seereederei GmbH - BWB/Z-5667 | Bundeswettbewerbsbehörde

DER Touristik Hotels & Resorts GmbH; DR Hospitality GmbH & Co. KG und DR Hospitality Verwaltungsgesellschaft mbH; Deutsche Seereederei GmbH

BWB/Z-5667

15.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DER Touristik Group GmbH (Deutschland) beabsichtigt, indirekt 50 % der Anteile sowie gemeinsame Kontrolle an der DR Hospitality GmbH & Co. KG (Deutschland) und der DR Hospitality Verwaltungsgesellschaft mbH (Deutschland) zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Beherbergung

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.10.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.10.2021 weggefallen.

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