Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Valmet Oyj; Neles Oyj
BWB/Z-5666
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Valmet Oyj, eine Aktiengesellschaft nach finnischem Recht, mit Geschäftssitz in Keilasatama 5, 02150 Espoo, Finnland, und Neles Oyj, eine Aktiengesellschaft nach finnischem Recht, mit Geschäftssitz in Vanha Porvoontie 229, 01380 Vantaa, Finnland, beachsichtigen eine Verschmelzung.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.10.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 11.10.2021 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.