Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
North Star LuxCo S.à r.l.; Financial Automation Holding GmbH
BWB/Z-5663
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
North Star LuxCo S.à r.l. (Luxemburg / Luxemburg) beabsichtigt, indirekt durch ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft North Star HoldCo GmbH (München / Deutschland) mehr als 50% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Financial Automation Holding GmbH (Hamburg / Deutschland) einschließlich ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Softwarelösungen für automatisierte Finanzprozesse und globale B2B-Zahlungen für Geschäftskunden in verschiedenen Branchen.
Betroffener Geschäftsbereich: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.10.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.10.2021 weggefallen.