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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BAWAG P.S.K.; Hello bank! - BWB/Z-5662 | Bundeswettbewerbsbehörde

BAWAG P.S.K.; Hello bank!

BWB/Z-5662

10.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien beabsichtigt, im Wege eines Asset Deals die unter der Marke „Hello bank!“ in Österreich betriebenen Security Trading und Banking Services von der BNP Paribas SA mit dem Sitz in Paris zu erwerben.

 

Betroffener Geschäftszweig: Security Trading und Banking Services

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.10.2021.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.10.2021 weggefallen.

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