Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; DBC-Gruppe - BWB/Z-5661 | Bundeswettbewerbsbehörde

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; DBC-Gruppe

BWB/Z-5661

08.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft, Linz, beabsichtigt von DBC Holding GmbH (mittelbar) 49% der Anteile an der DBC-Gruppe zu erwerben, nämlich Beteiligungen von jeweils 50% oder mehr an DBConcepts GmbH, Wien, DCConcepts Solutions GmbH, Wien, und DBConcepts Deutschland GmbH, Nürnberg, Deutschland, und dadurch beherrschenden Einfluss auf diese Unternehmen zu erlangen.

 

Das Vorhaben betrifft die Branche für IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.10.2021 weggefallen.

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