Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Dr. Axel Schweitzer; ALBA Group; Encory GmbH
BWB/Z-5655
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Gesellschafterstämme der ALBA Group beabsichtigen, die bislang gemeinsam betriebenen wirtschaftlichen Aktivitäten neu zu ordnen. Im Zuge der Umstrukturierung wird der Gesellschafterstamm Dr. Axel Schweitzer alleinige Kontrolle über die ALBA Services Holding GmbH, Deutschland, die ALBA International Recycling GmbH, Deutschland, die ALBA BERLIN Basketballteam GmbH, Deutschland, sowie nahezu die gesamten Aktivitäten der ALBA Group in Ostasien erwerben.
Ferner wird der Gesellschafterstamm Dr. Axel Schweitzer gemeinsame Kontrolle über die Encory GmbH, Deutschland, erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Abfallbehandlung und –beseitigung
Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.10.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.10.2021 weggefallen.