Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

INOS 21-019 GmbH; KRONGAARD AG - BWB/Z-5654 | Bundeswettbewerbsbehörde

INOS 21-019 GmbH; KRONGAARD AG

BWB/Z-5654

06.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

INOS 21-019 GmbH, München, Deutschland (eine Gesellschaft, die indirekt von Beteiligungsgesellschaften gehalten wird, welche von Maxburg Capital Partners GmbH verwaltet werden), beabsichtigt, den Erwerb sämtlicher Anteile und alleinige Kontrolle an der KRONGAARD AG, Hamburg, Deutschland.

 

Betroffene Geschäftszweige: Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.10.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.10.2021 weggefallen.

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