Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PAI Partners S.à r.l.; Scrigno S.p.A. - BWB/Z-5653 | Bundeswettbewerbsbehörde

PAI Partners S.à r.l.; Scrigno S.p.A.

BWB/Z-5653

03.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PAI Partners S.à r.l., Luxemburg, beabsichtigt alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Scrigno S.p.A., Italien, zu erwerben.

 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen und

Ausbauelementen aus Holz a.n.g.; Herstellung von Türen, Fenstern, Rahmen, Rollläden und Jalousien aus Kunststoffen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.10.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.10.2021 weggefallen.

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