Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DBAG Fund VIII; Dantherm Group A/S - BWB/Z-5652 | Bundeswettbewerbsbehörde

DBAG Fund VIII; Dantherm Group A/S

BWB/Z-5652

03.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DBAG Fund VIII (St Peter Port / Guernsey) beabsichtigt, mittelbar sämtliche Anteile sowie alleinige Kontrolle über die Dantherm Group A/S (Skive / Dänemark) zu erwerben.

 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Klimatechnik (HVAC), insbesondere Heizung, Kühlung, Trocknung und Lüftung.

 

Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von Waren

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.10.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.10.2021 weggefallen.

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