Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
STEAG Walsum 10 Kraftwerksbeteiligungsgesellschaft mbH; STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH
BWB/Z-5649
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
STEAG Walsum 10 Kraftwerksbeteiligungsgesellschaft mbH, ein Unternehmen der STEAG GmbH (Essen / Deutschland), beabsichtigt, ihren Anteil an der STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH (Essen / Deutschland) von derzeit 49 % auf 100 % zu erhöhen und damit alleinige Kontrolle zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Stromerzeugung.
Betroffener Geschäftsbereich: Elektrizitätserzeugung
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.09.2021 weggefallen.