Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Archer Daniels Midland Europe B.V.; Victoria Group D.O.O. - BWB/Z-5648 | Bundeswettbewerbsbehörde

Archer Daniels Midland Europe B.V.; Victoria Group D.O.O.

BWB/Z-5648

02.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Archer Daniels Midland Europe B.V. (Niederlande) beabsichtigt alle Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über Victoria Group D.O.O. (Serbien) einschließlich ihrer Tochtergesellschaft Sojaprotein Društvo sa ograničenom odgovornošću za preradu soje Bečej (Serbien) zu erwerben.

 

Der Zusammenschluss betrifft den Sektor für die Herstellung und den Vertrieb von Ölsaaten.

Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.09.2021 weggefallen.

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