Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Autonet Import S.R.L.; Inter Cars S.A.; PARTSLIFE International Kft - BWB/Z-5646 | Bundeswettbewerbsbehörde

Autonet Import S.R.L.; Inter Cars S.A.; PARTSLIFE International Kft

BWB/Z-5646

01.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Autonet Import S.R.L. und Inter Cars S.A. beabsichtigen jeweils den Erwerb eines nicht kontrollierenden Anteils von 33,3 % an PARTSLIFE Intemational Kft., die gegenwärtig eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der PARTSLIFE GmbH ist.

Betroffene Geschäftszweige: Sammlung nicht gefährlicher Abfälle; Sammlung gefährlicher Abfälle; Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör; Unternehmensberatung

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.09.2021 weggefallen.

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