Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
One Equity Partners VIII L.P.; Wood Fiber Holdings, Inc
BWB/Z-5645
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
One Equity Partners VIII L.P., Ontario, Kanada, beabsichtigt den Erwerb aller Anteile an Wood Fiber Holdings, Inc, Fitchburg, USA.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Werkzeugen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.09.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2021 weggefallen.