Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

One Equity Partners VIII L.P.; Wood Fiber Holdings, Inc - BWB/Z-5645 | Bundeswettbewerbsbehörde

One Equity Partners VIII L.P.; Wood Fiber Holdings, Inc

BWB/Z-5645

01.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

One Equity Partners VIII L.P., Ontario, Kanada, beabsichtigt den Erwerb aller Anteile an Wood Fiber Holdings, Inc, Fitchburg, USA.

 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Werkzeugen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2021 weggefallen.

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