Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MIH Food Holdings B.V.; Delivery Hero SE - BWB/Z-5644 | Bundeswettbewerbsbehörde

MIH Food Holdings B.V.; Delivery Hero SE

BWB/Z-5644

01.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

MIH Food Holdings B.V., Niederlande, beabsichtigt, ihre Beteiligung an Delivery Hero SE, Deutschland, um 2,5 % auf mehr als 25 % zu erhöhen.

 

Betroffener Geschäftszweig: Sonstiger Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2021 weggefallen.

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