Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

bikes&wheels 2 Radhandels GmbH; Funbike GmbH - BWB/Z-5643 | Bundeswettbewerbsbehörde

bikes&wheels 2 Radhandels GmbH; Funbike GmbH

BWB/Z-5643

01.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

bikes&wheels 2 Radhandels GmbH, eine hunderprozentige Tochtergesellschaft der Pierer Industrie AG (Österreich) beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über Funbike GmbH (Österreich), zu erwerben.

 

Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Sportartikeln.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2021 weggefallen.

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