Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bajaj-Gruppe; Pierer-Gruppe - BWB/Z-5642 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bajaj-Gruppe; Pierer-Gruppe

BWB/Z-5642

01.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens ist der Anteilserwerb an der PTW Holding AG, einer Holdinggesellschaft der Pierer-Gruppe, Wels, Österreich, durch die Bajaj Auto International Holding B.V., Amsterdam, Niederlande in der Höhe von 49,90% unter Aufgabe von 46,50% der bisher von der Bajaj Auto International Holding B.V. an der KTM AG gehaltenen Anteile in der Höhe von rund 48,00%.

 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Krafträdern

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2021 weggefallen.

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