Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Arbeitsgemeinschaft TELETEST (AGTT); TV-Insight; Red Bull GmbH
BWB/Z-5640
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb eines mitbeherrschenden Einflusses auf das Österreich-Geschäft der TVInsight GmbH, Österreich, durch die Arbeitsgemeinschaft TELETEST (AGTT), Österreich.
Die Anteile an TV-Insight GmbH werden mehrheitlich von Red Bull GmbH, Österreich gehalten, welche das internationale Geschäft der Gesellschaft allein und
das Österreich-Geschäft gemeinsam mit AGTT kontrollieren wird.
Betroffener Geschäftszweig: Markt- und Meinungsforschung
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.09.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.09.2021 weggefallen.