Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bridgepoint Advisers II Limited, in seiner Funktion als Manager für und im Namen der Kommanditgesellschaften, die den BDC IV Fund bilden; CC Lingo Invest ApS; LanguageWire Holding A/S - BWB/Z-5638 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bridgepoint Advisers II Limited, in seiner Funktion als Manager für und im Namen der Kommanditgesellschaften, die den BDC IV Fund bilden; CC Lingo Invest ApS; LanguageWire Holding A/S

BWB/Z-5638

30.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bridgepoint Group Holdings Limited (London / Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über CC Lingo Invest ApS und Lan-guagewire Holding A/S (Frederiksberg / Dänemark) zu erwerben.

Der geplante Zusammenschluss betrifft Sprachdienste und -technologien.


Betroffener Wirtschaftszweig:  Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeiten

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.09.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht