Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Atos Medical AB; TRACOE medical GmbH; XTR Holding Ltd
BWB/Z-5634
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Atos Medical AB, Malmö, Schweden, beabsichtigt alleinige Kontrolle an der TRACOE medical GmbH, Nieder-Olm, Deutschland, und der XTR Holding Ltd., Wetherby, Vereinigtes Königreich, zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien; Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.09.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.09.2021 weggefallen.