Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Clearlake Capital Group L.P.; Cornerstone on Demand, Inc. - BWB/Z-5630 | Bundeswettbewerbsbehörde

Clearlake Capital Group L.P.; Cornerstone on Demand, Inc.

BWB/Z-5630

24.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Clearlake Capital Group L.P., beabsichtigt, mittelbar, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Cornerstone on Demand, Inc. (beide Santa Monica, Kalifornien, Vereinigte Staaten) zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.09.2021 weggefallen.

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