Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Linma GmbH; Baumeister-Familie; BOS GmbH & Co. KG; BOS Verwaltungsgesellschaft mbH - BWB/Z-5629 | Bundeswettbewerbsbehörde

Linma GmbH; Baumeister-Familie; BOS GmbH & Co. KG; BOS Verwaltungsgesellschaft mbH

BWB/Z-5629

23.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb gemeinsamer Kontrolle über BOS GmbH & Co. KG und BOS Verwaltungsgesellschaft mbH, beide Deutschland, durch Linma GmbH, Deutschland, und Baumeister-Familie, Deutschland. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Komponenten für die Automobilindustrie; Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2021 weggefallen.

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