Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AXA Master Partners in Infrastructure Equity 1 SA; Aragon Holding JV S.à.r.l. - BWB/Z-5628 | Bundeswettbewerbsbehörde

AXA Master Partners in Infrastructure Equity 1 SA; Aragon Holding JV S.à.r.l.

BWB/Z-5628

23.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AXA Master Partners in Infrastructure Equity 1 SA, Luxemburg, ein Investmentfonds, der indirekt von der französischen Versicherungsgruppe AXA SA kontrolliert wird, beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 25% an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen, der Aragon Holding JV S.à.r.l., Luxemburg zu erwerben. Ihrerseits beabsichtigt die Aragon Holding JV S.à.r.l., Luxemburg, über ihre indirekte Tochtergesellschaft Aragon BidCo GmbH, Deutschland, 100% der Anteile an der Antin Amedes Holdco GmbH, Deutschland, der Muttergesellschaft der Amedes Unternehmensgruppe zu erwerben.  

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereitstellung von medizinischen Labortests und klinischer Medizin.    

Betroffener Geschäftszweig: Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.09.2021 weggefallen.

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