Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Alpla Holding GmbH; Wolf Plastics Verpackungen GmbH - BWB/Z-5627 | Bundeswettbewerbsbehörde

Alpla Holding GmbH; Wolf Plastics Verpackungen GmbH

BWB/Z-5627

23.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Alpla Holding GmbH, Hard, Österreich, beabsichtigt, mittelbar sämtliche Anteile der Wolf Plastics Verpackungen GmbH, Kammern im Liesingtal, Österreich, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoff.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.09.2021 weggefallen.

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