Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Alster BidCo; Engel & Völkers AG; TechRock Platform for Data Intelligence and Technology AG - BWB/Z-5625 | Bundeswettbewerbsbehörde

Alster BidCo; Engel & Völkers AG; TechRock Platform for Data Intelligence and Technology AG

BWB/Z-5625

20.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Alster BidCo beabsichtigt, Kontrolle über Engel & Völkers AG und TechRock Platform for Data Intelligence and Technology AG zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen J - Information und Kommunikation, L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.09.2021 weggefallen.

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