Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VERBUND Energy4Business GmbH; SMATRICS GmbH & Co KG; E-Mobility Provider Austria GmbH - BWB/Z-5624 | Bundeswettbewerbsbehörde

VERBUND Energy4Business GmbH; SMATRICS GmbH & Co KG; E-Mobility Provider Austria GmbH

BWB/Z-5624

19.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

VERBUND Energy4Business GmbH („VERBUND“) beabsichtigt, jeweils 40 % der Anteile an SMATRICS GmbH & Co KG und an E-Mobility Provider Austria GmbH (gemeinsam „SMATRICS“) zu erwerben, wodurch sich der Beteiligungsgrad von VERBUND an SMATRICS auf 100 % erhöht und VERBUND alleinige Kontrolle an SMATRICS erwirbt.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereitstellung von Elektromobilitäts-Dienstleistungen. 

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.09.2021 weggefallen.

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