Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STG Alternative Investments SCA SICAV-RAIF -Sub-Fund E; Avizor Internacional, S.L.; Avizor Inversiones, S.L.; Visionwings, S.L. - BWB/Z-5622 | Bundeswettbewerbsbehörde

STG Alternative Investments SCA SICAV-RAIF -Sub-Fund E; Avizor Internacional, S.L.; Avizor Inversiones, S.L.; Visionwings, S.L.

BWB/Z-5622

17.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

STG Alternative Investments SCA SICAV-RAIF -Sub-Fund E ("STG"), ein ein Sub-Fonds bzw. Bestandteil eines Luxemburgischen Fonds, der durch den luxemburgischen Alternative Investment Fund Manager (AIFM) Adepa Asset Management, S.A. verwaltet wird, beabsichtigt, 86,578 % der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Avizor Internacional, S.L., Avizor Inversiones, S.L. und Visionwings, S.L. zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.09.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht