Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
GMB Systems GmbH & Co. KG, Verimi GmbH
BWB/Z-5619
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
GMB Systems GmbH & Co. KG, Hamburg beabsichtigt, sich im Zuge einer Kapitalerhöhung mit einem Anteil in Höhe von 32,2% erstmalig an der Verimi GmbH, Berlinzu beteiligen.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Sektor für Datenverarbeitung.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.09.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.09.2021 weggefallen.