Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BidSky S.A.S.; Artefact S.A. - BWB/Z-5618 | Bundeswettbewerbsbehörde

BidSky S.A.S.; Artefact S.A.

BWB/Z-5618

16.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BidSky S.A.S. (Frankreich) beabsichtigt, bis zu 100% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Artefact S.A. (Frankreich) zu erwerben.  

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen. 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.09.2021 weggefallen.

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