Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Walki Group OY; Rollpack S.A.S. - BWB/Z-5617 | Bundeswettbewerbsbehörde

Walki Group OY; Rollpack S.A.S.

BWB/Z-5617

16.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Walki Group OY (Finnland), eine 98,9%ige Tochtergesellschaft von One Equity Partners LLC (USA), beabsichtigt, indirekt alle Anteile an, und damit alleinige Kontrolle über, Rollpack S.A.S. (Frankreich) zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.09.2021 weggefallen.

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