Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Smurfit Kappa Italia S.p.A.; Cartiera di Verzuolo S.r.l. - BWB/Z-5614 | Bundeswettbewerbsbehörde

Smurfit Kappa Italia S.p.A.; Cartiera di Verzuolo S.r.l.

BWB/Z-5614

12.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Smurfit Kappa Italia S.p.A., Italien, plant den Erwerb alleiniger Kontrolle über Cartiera di Verzuolo S.r.l., Italien, auf die die Burgo Gruppe eine Papierfabrik in
Verzuolo, Italien, und ein thermoelektrisches Heizkraftwerk in Verzuolo, Italien, übertragen wird.


Die geplante Transaktion betrifft den Markt für Wellpappenrohpapier.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.09.2021 weggefallen.

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