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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Canal+ Luxembourg S.à r.l.; wesentliche Teile der A1now TV GmbH, die A1now TV betreffen - BWB/Z-5613 | Bundeswettbewerbsbehörde

Canal+ Luxembourg S.à r.l.; wesentliche Teile der A1now TV GmbH, die A1now TV betreffen

BWB/Z-5613

12.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Canal+ Luxembourg S.à r.l. beabsichtigt wesentliche Teile der A1now TV GmbH, die "A1now TV" betreffen, indirekt zu übernehmen.

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik; Rundfunkveranstalter.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.09.2021.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.09.2021 weggefallen.

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