Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FMC Beteiligungs KG; thyssenkrupp Infrastructure GmbH - BWB/Z-5610 | Bundeswettbewerbsbehörde

FMC Beteiligungs KG; thyssenkrupp Infrastructure GmbH

BWB/Z-5610

12.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

FMC Beteiligungs KG, Bremen, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb aller Anteile der thyssenkrupp Infrastructure GmbH, Essen, Deutschland.


Betroffener Geschäftszweig:  Herstellung von Metallkonstruktionen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht