Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Comer Industries S.p.A.; WPG Holdco B.V.; WPG Parent B.V. - BWB/Z-5609 | Bundeswettbewerbsbehörde

Comer Industries S.p.A.; WPG Holdco B.V.; WPG Parent B.V.

BWB/Z-5609

12.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Comer Industries S.p.A., Italien, plant sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über over WPG Holdco B.V., Niederlande, von WPG Parent B.V., Niederlande zu erwerben. WPG Parent B.V., Niederlande, eine Holdinggesellschaft, die indirekt von OEP Capital Advisors, L.P., USA kontrolliert wird, plant im Gegenzug 28% der Anteile an Comer Industries S.p.A., Italien, zu erwerben.

Die geplante Transaktion betrifft Design, Herstellung und Vertrieb von mechanischen Komponenten für industrielle (off-highway) Anwendungen.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2021 weggefallen.

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