Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Medienholding Klambt GmbH & Co. KG; MZV Moderner Zeitschriften-Vertrieb GmbH & Co. Kommanditgesellschaft; MZV Export-Import Zeitschriften-Vertrieb GmbH & Co. Kommanditgesellschaft - BWB/Z-5607 | Bundeswettbewerbsbehörde

Medienholding Klambt GmbH & Co. KG; MZV Moderner Zeitschriften-Vertrieb GmbH & Co. Kommanditgesellschaft; MZV Export-Import Zeitschriften-Vertrieb GmbH & Co. Kommanditgesellschaft

BWB/Z-5607

10.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von insgesamt 31,67 % der Anteile sowie gemeinsame Kontrolle über die MZV Moderner Zeitschriften-Vertrieb GmbH & Co. Kommanditgesellschaft und die MZV Export-Import Zeitschriften-Vertrieb GmbH & Co. Kommanditgesellschaftdurch Medienholding Klambt GmbH & Co. KG, alle Deutschland.

Betroffener Geschäftszweig: Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software)

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.09.2021 weggefallen.

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