Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Thoma Bravo L.P.; Medallia, Inc.
BWB/Z-5605
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Thoma Bravo, L.P. (USA) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Medallia, Inc. (USA) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Softwaresektor.
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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.09.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.09.2021 weggefallen.