Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AGROFERT, a.s; AGRONOM d.o.o. - BWB/Z-5604 | Bundeswettbewerbsbehörde

AGROFERT, a.s; AGRONOM d.o.o.

BWB/Z-5604

09.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AGROFERT, a.s, ein Unternehmen, das in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Herstellung von organischen und anorganischen Chemikalien, Forstwirtschaft, Verkauf und Vertrieb von landwirtschaftlichen Maschinen und Medien tätig ist, beabsichtigt den direkten Erwerb von 70 % der Anteile an und zumindest der gemeinsamen Kontrolle über AGRONOM d.o.o., einem kroatischen Unternehmen, das im Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten, Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln, Viehzucht und landwirtschaftlichen Maschinen tätig ist. Herr Darko Aračić, einer der Verkäufer, wird weiterhin 30 % der Anteile halten und das Zielunternehmen gemeinsam kontrollieren können. 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.09.2021 weggefallen.

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