Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Herren Thomas Hörmann, Martin Hörmann und Christoph Hörmann co Hörmann KG Verkaufsgesellschaft; Lebo GmbH mit Sitz in Bocholt und Lebo (Krakow am See) GmbH mit Sitz in Krakow am See - BWB/Z-5603 | Bundeswettbewerbsbehörde

Herren Thomas Hörmann, Martin Hörmann und Christoph Hörmann co Hörmann KG Verkaufsgesellschaft; Lebo GmbH mit Sitz in Bocholt und Lebo (Krakow am See) GmbH mit Sitz in Krakow am See

BWB/Z-5603

06.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Herren Thomas Hörmann, Martin Hörmann und Christoph Hörmann beabsichtigen, gemeinsam sämtliche Geschäftsanteile an und Kontrolle über Lebo GmbH mit Sitz in Bocholt und Lebo (Krakow am See) GmbH mit Sitz in Krakow am See zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Türen und Zargen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.09.2021 weggefallen.

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