Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swarco AG; Eisenschutzgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-5598 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swarco AG; Eisenschutzgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-5598

05.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die SWARCO AG beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile an der Eisenschutzgesellschaft m.b.H., welche vorwiegend Leistungen in der Straßenmarkierung, aber auch in   den Geschäftsfeldern Korrosionsschutz, Malerei und Folierung erbringt, von der PORR Bau GmbH / PWW Holding GmbH.

Betroffener Geschäftszweig (Hauptbranche): Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. (ohne Isolierer).

Betroffener Geschäftszweig (Nebenbranche): Malerei und Anstreicherei

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.09.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht