Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Swarco AG; Eisenschutzgesellschaft m.b.H.
BWB/Z-5598
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die SWARCO AG beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile an der Eisenschutzgesellschaft m.b.H., welche vorwiegend Leistungen in der Straßenmarkierung, aber auch in den Geschäftsfeldern Korrosionsschutz, Malerei und Folierung erbringt, von der PORR Bau GmbH / PWW Holding GmbH.
Betroffener Geschäftszweig (Hauptbranche): Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. (ohne Isolierer).
Betroffener Geschäftszweig (Nebenbranche): Malerei und Anstreicherei
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.09.2021 weggefallen.