Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kruse Beteiligungsgesellschaft mbH & Co Kommanditgesellschaft; Wittrock Holding GmbH & Co. KG; IGEFA Holding SE & Co. KG - BWB/Z-5597 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kruse Beteiligungsgesellschaft mbH & Co Kommanditgesellschaft; Wittrock Holding GmbH & Co. KG; IGEFA Holding SE & Co. KG

BWB/Z-5597

03.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung der IGEFA Holding SE & Co. KG, Deutschland, durch Kruse Beteiligungsgesellschaft mbH & Co Kommanditgesellschaft, Deutschland, und Wittrock Holding GmbH & Co. KG, Deutschland, in die verschiedene Geschäftsbereiche eingebracht werden.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.09.2021 weggefallen.

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