Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Triton V LuxCo 63 SARL; Swiss IT Security Holding AG; Swiss IT Security Group AG - BWB/Z-5594 | Bundeswettbewerbsbehörde

Triton V LuxCo 63 SARL; Swiss IT Security Holding AG; Swiss IT Security Group AG

BWB/Z-5594

03.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Triton V LuxCo 63 SARL (Luxemburg), die indirekt von Triton Managers V Limited kontrolliert wird, beabsichtigt, alleinige Kontrolle über die Swiss IT Security Holding AG (Freienbach / Schweiz) und die Swiss IT Security Group AG (Wettingen / Schweiz), einschließlich ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Cybersicherheits- und Automatisierungssoftware.

Betroffener Geschäftsbereich: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.08.2021 weggefallen.

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